Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Webapplikation Kienbaum Compensation Portal
§ 1 Vertragsgegenstand
  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Kienbaum Compensation Portal-Webapplikation (nachfolgend auch „Compensation Portal“ genannt) und sind Bestandteil eines jeden Nutzungsvertrages zwischen der Kienbaum Consultants International GmbH (nachfolgend auch „Kienbaum“ oder „Anbieter“ genannt) als Anbieter der Webapplikation und dem Kunden bzw. dem Nutzer (nachfolgenden auch „Kunde“ genannt).
  2. Mit der Registrierung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und versichert, dass er befugt ist, die Daten für die in diesen Bedingungen genannten Zwecke zu übermitteln.
  3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  4. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
§ 2 Leistungsumfang
  1. Kienbaum betreibt eine Webapplikation zur Durchführung von Abfragen von Vergütungsinformationen für einfache operative Funktionen bis zu Top-Management-Funktionen sowie Grades im Internet.
  2. Kunden können ausschließlich Unternehmen oder Verbände oder Organisationen sein. Privatpersonen sind von der Nutzung ausgeschlossen.
  3. Die konkrete Leistungsbeschreibung der Webapplikation wird im Rahmen einer einzelvertraglichen Regelung mit Hilfe eines Anmeldeformulars schriftlich festgehalten.
  4. Klarstellend sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Ergebnissen von Vergütungsabfragen aus dem Compensation Portal nicht um eine Berateranalyse oder ein Beratergutachten handelt.
  5. Kienbaum behält sich vor, die Webapplikation abzuändern oder zu erweitern, soweit dies der Verbesserung der Webapplikation dient und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. Kienbaum behält sich ferner vor, Funktionen der Webapplikation fachlich und/oder inhaltlich weiterzuentwickeln, zu verändern oder zu entfernen, oder grundlegend neue technische Versionen der gesamten Webapplikation zu entwickeln (Versionswechsel). Diese Vorgänge können auch das Erscheinungsbild der Webapplikation beeinflussen. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils neueste Version der Webapplikation zu nutzen. Im Falle eines Versionswechsels wird Kienbaum den Kunden benachrichtigen und die relevanten Informationen, inkl. eines Zeitplans für den Versionswechsel auf den entsprechenden Internetseiten zur Verfügung stellen. Kienbaum ist weder verpflichtet, veraltete Versionen zu pflegen noch zu aktualisieren. Die in dieser Ziffer 5. genannten Maßnahmen stellen keine Vertragsänderung dar und berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags.
§ 3 Zugang zum Compensation Portal und diesbezügliche Pflichten des Kunden
  1. Der Zugang des Kunden erfolgt Passwort-geschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der vom Kunden festgelegten Zugangsdaten. Sollen mehrere Personen innerhalb einer Organisation mit dem Portal arbeiten, so erhält jeder berechtigte Nutzer von dem Hauptaccount eigene Zugangsdaten und vergibt sich ein eigenes Passwort als Subaccount.
  2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Kienbaum rechtzeitig über Änderungen in Bezug auf den Hauptaccount zu informieren.
  3. Der Hauptaccount ist dazu verpflichtet, die Daten der Subaccounts auf aktuellem Stand zu halten sowie die Zugänge von Subaccounts, die keinen Zugriff mehr auf die Inhalte der Webapplikation haben sollen, zu löschen.
  4. Eine Anmeldung im Testmodus ist für den Kunden unverbindlich und kostenfrei. Die Testmitgliedschaft ist zeitlich auf vier Wochen begrenzt, gilt für eine stark begrenzte Anzahl von auswählbaren Positionen und kann nur einmalig wahrgenommen werden.
  5. Erst mit der Freischaltung für den Vollzugriff auf alle Daten erhält der Vertrag zwischen dem Kunden und Kienbaum Gültigkeit.
  6. Kienbaum bildet zentrale Positionen in Unternehmen ab, jedoch garantiert Kienbaum nicht die Zurverfügungstellung jeglicher am Markt üblicher Positionen und der dazugehörigen Vergütungsinformationen.
§ 4 Beginn, Laufzeit und Beendigung von Verträgen
  1. Die Internetseite Kienbaum Compensation Portal stellt mit ihren gesamten Inhalten sowie der Anmeldung im Testmodus eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots („invitatio ad offerendum“) dar. Durch Registrierung bei Kienbaum unter Bestätigung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab. Kienbaum nimmt dieses Angebot durch Übersendung einer elektronischen Auftragsbestätigung via E-Mail und Freischaltung zur Nutzung der Compensation Portal-Webapplikation an.
  2. Die Registrierung erfolgt über ein eigens hierfür vorgesehenes Anmeldeformular. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Anmeldung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Bei nachträglichen Änderungen ist der Kunde verpflichtet, den Datenbestand selbsttätig oder durch Anzeige gegenüber Kienbaum zu aktualisieren.
  3. Zur Nutzung des Compensation Portals ist zudem der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung zwischen Kienbaum und dem Kunden notwendig, da Kienbaum im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung in der Regel personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
  4. Die Freischaltung zur regulären Nutzung des jeweils erworbenen Produkts der Webapplikation erfolgt nach Registrierung des Kunden, nach Abschluss eines rechtsverbindlich vereinbartem Vertrag zur Auftragsverarbeitung sowie Zahlungseingang der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Kienbaum.
  5. Kienbaum behält sich jedoch vor, den unbeschränkten Zugang zur Nutzung des Kienbaum Compensation Portals von einer positiven Prüfung des Kunden abhängig zu machen.
  6. Die Freischaltung gilt für die Laufzeit des Abonnements. Das Anfangsdatum ist in der schriftlichen Bestätigung der Vertragsbedingungen fixiert.
  7. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit für ein Online-Abonnement beträgt grundsätzlich ein Jahr.
  8. Während der Mindestvertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Wenn das Abonnement nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Abonnements gekündigt wird, verlängert es sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn im Zusammenhang mit der Produktauswahl ist ausdrücklich eine andere Laufzeit oder Kündigungsfrist angegeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform erfolgt.
  9. Kienbaum ist dazu berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, insbesondere eine missbräuchliche Nutzung der Webapplikation vornimmt, Falschangaben übermittelt oder gegen die Pflichten aus § 5 der nachfolgenden Bedingungen verstößt.
  10. Hat der Kunde die außerordentliche Kündigung des Vertrages durch Kienbaum verschuldet, wird die bereits gezahlte Vergütung für die Nutzung des Kunden nicht zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche seitens Kienbaum bleiben davon unberührt.
§ 5 Rechte und Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugriffsmöglichkeiten auf die Webapplikation nicht missbräuchlich zu nutzen und jedwede rechtswidrige Handlung zu unterlassen.
  2. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch/Verlust der Zugangsdaten, so wird er Kienbaum unverzüglich unterrichten. Bei Missbrauch ist Kienbaum berechtigt, den Zugang zu der Kienbaum Compensation Portal-Webapplikation zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenen Missbrauch.
  3. Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, die Integrität der im Wege der Datenfernübertragung abgerufenen Ergebnisberichte, Auswertungen oder Dokumente nicht zu verletzen und diese nur für den internen Gebrauch zu verwenden.
  4. Der Kunde ist für die Anschaffung und Einrichtung der technischen Voraussetzungen für die Zugriffs- und Übertragungsmöglichkeiten selbst verantwortlich.
  5. Bei etwaigen Verletzungen der vorstehenden Pflichten haftet der Kunde nach den Vorschriften des § 10.
§ 6 Vergütung/Zahlungsbedingungen
  1. Der Kunde ist verpflichtet, ein entsprechendes Entgelt für die von ihm in Anspruch genommenen Dienste gemäß der Auftragsbestätigung zu zahlen. Es gilt der zwischen dem Kunden und Kienbaum vereinbarte und im Anmeldeformular festgehaltene Abonnement-Festpreis.
  2. Die Vergütung des Abonnements ist für die gesamte vertraglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit im Voraus zu leisten. Bei Vertragsverlängerungen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der jeweilige Verlängerungszeitraum ebenfalls jeweils im Voraus zu vergüten. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Rechnung, in der die Mindestlaufzeit des Abonnements ausgewiesen ist. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Rechnungen des Anbieters sind nach Zugang beim Kunden sofort und ohne Abzug fällig.
  3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Kienbaum berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
§ 7 Leistungsumfang der Webapplikation
  1. Die Kienbaum Compensation Portal-Webapplikation steht grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung.
  2. Nach Ziffer 1 bleiben außer Betracht:
    a) Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Compensation Portal-Webapplikation, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Compensation Portal-Webapplikation vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Kunden;
    b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Compensation Portal-Webapplikation wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen;
    c) Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Compensation Portal-Webapplikation wegen höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik, Stromausfällen etc., die nicht im Einflussbereich von Kienbaum liegen;
    d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Compensation Portal-Webapplikation, die wegen Wartungsarbeiten des Anbieters durchgeführt werden.
  3.  
§ 8 Rechte des Anbieters
  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Compensation Portal-Webapplikation um ein von Kienbaum hergestelltes Datenbankwerk bzw. um eine Datenbank i.S.v. §§ 4 Abs. 2, 87 a Abs. 1 UrhG handelt. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen dem Schutz nach §§ 69a ff. UrhG.
  2. Die Rechte an allen sonstigen Elementen der Compensation Portal-Webapplikation, insbesondere die Nutzung- und Leistungsschutzrechte an den enthaltenen Inhalten und Dokumenten, stehen ebenfalls Kienbaum zu.
  3. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke sowie sonstige der Identifikation von Compensation Portal-Webapplikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
§ 9 Geheimhaltung, Datennutzung und Datenschutz
  1. Im Rahmen der Registrierung sowie Nutzung des Kienbaum Compensation Portals werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch Kienbaum im Auftrag seiner Kunden. Kienbaum schließt hierzu mit seinen Kunden gesonderte Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung ab. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter support-compensation-portal@kienbaum.de.
  2. Kienbaum verpflichtet sich, alle übermittelten Teilnehmerdaten streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich Gehaltsdaten für anonyme statistische Auswertungen zu verwenden. Die Anonymität aller Daten bleibt stets gewahrt.
  3. Die durch den Kunden übermittelten Daten können u.a. auch in aggregierter und anonymisierter Form für die Erstellung von standardisierten oder kundenspezifischen Auswertungen verwendet und so dargestellt werden.
  4. Kienbaum behält sich vor, durch den Kunden übermittelte Daten im Rahmen von Studien und Auswertungen – auch im Rahmen der von zur Kienbaum-Gruppe gehörenden globalen verbundenen Unternehmen durchgeführten Studien und Auswertungen – in aggregierter und anonymisierter Form zu verwenden.
  5. Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze und Verpflichtungen einzuhalten.
§ 10 Haftung für Mängel, Garantien und Zusicherungen
  1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kienbaum Compensation Portal-Webapplikation nicht die vertragliche Beschaffenheit im Sinne von § 2 aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
  2. Der Kunde hat Kienbaum auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
  3. Der Kunde haftet für die Einstellung falscher Gehaltsangaben und sonstiger Daten, ferner für die fehlende Aktualisierung und Überprüfung etwaiger Daten.
  4. Kienbaum behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlich nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Kunden innerhalb angemessener Frist.
  5. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.
  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.
  2. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
  4. Der Anbieter haftet nicht für falsche Gehaltsangaben, die vom Kunden oder von Dritten fälschlicherweise oder vorsätzlich eingestellt wurden.
  5. Der Anbieter haftet ferner nicht für Rechte Dritter, die durch ein Einstellen der Daten durch den Kunden betroffen sein können.
  6. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Missbrauch von Gehaltsinformationen durch Dritte oder durch den Kunden.
  7. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle des Compensation Portals, die nicht durch ihn verursacht worden sind.
§ 12 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Kienbaum anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Referenz

Kienbaum wird durch den Vertragsschluss unter Einbeziehung der AGB ermächtigt, den Firmennamen des Kunden in seiner Referenzliste zu führen, die öffentlich für Interessenten einsehbar ist. Diese Referenzliste darf von Kienbaum nach eigenem Ermessen zur Werbung eingesetzt werden. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, so ist dies Kienbaum schriftlich mitzuteilen.

§ 14 Allgemeine Bestimmungen
  1. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
  2. Der Erfüllungsort ist der Sitz der die Webapplikation betreibenden Kienbaum Consultants International GmbH in Köln.
  3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Durchführung ist Köln.
  4. Kienbaum ist berechtigt, diese AGB – soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eingeführt sind – auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse einseitig zu ändern. Über eine Anpassung wird Kienbaum den Kunden unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Kienbaum gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht. Andernfalls wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
  5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Entsprechendes gilt, sofern dieser Vertrag Lücken aufweisen sollte.

Stand der AGB: April 2020